„Vererben oder zu Lebzeiten verschenken“, was ist besser?
Als Referentin für diesen Vortrag konnte die Fachanwältin für Erbrecht, Frau Rechtsanwältin Karin Emesz gewonnen werden. Schon mit der Ausgangsfeststellung verdeutlichte Frau Emesz, dass etwa nur ein Drittel aller Bundesbürger ein Testament geschrieben oder durch eine vorweggenommene Erbfolge ausreichend vorgesorgt habe. Aus ihrer praktischen Erfahrung führe diese Tatsache dazu, dass jeder 4. Erbfall im Streit ende. Anhand zahlreicher Beispiele verdeutlichte Frau Emesz, welche Folgen in einem Erbfall ohne Vorsorge eintreten und welche Gefahrenquellen eine Erbengemeinschaft mit sich bringen können. Für den Fall einer lebzeitigen Zuwendung gäbe es eine Vielzahl von Motiven, Regelungsmöglichkeiten und Besonderheiten zu bedenken und dann abzuwägen, ob man eine testamentarische Entscheidung oder vorweggenommene Regularien treffen wolle. Bevor man sich diesbezüglich festlegen möchte, sei es nach Empfehlung der Fachanwältin ratsam, sich einen Überblick über die eigene Situation zu schaffen und individuelle Zielvorstellungen zu entwickeln. Ein weiterer guter Rat sei es darüber-hinaus, sich nicht vor einer Nachfolgeplanung zu scheuen, denn nur so könnten langfristige Rechtsstreitigkeiten vermieden und hohe Kosten erspart bleiben. Ein Handout, das die Referentin für die Teilnehmer an der Informationsveranstaltung mitgebracht hatte, dokumentiert die wesentlichen Inhalte ihres Vortrages in komprimierter Form und dient als Ent-scheidungshilfe für mögliche eigene Regelungen. Darüberhinaus stand Frau Emesz im Anschluss an ihr fachkundig und engagiert vorgetragenes Referat noch für Fragen aus dem Besucherkreis zur Verfügung.